Barrierefreiheit im Internet, auch als Web-Accessibility bekannt, bezieht sich auf die Gestaltung und Entwicklung von Websites, Tools und Technologien, die es auch Menschen mit Behinderungen ermöglichen, das Internet zu nutzen.
Barrierefreiheit im Internet – was genau ist damit gemeint?
In einer digitalen Welt wie heute ist der Zugang zu Informationen für alle Menschen essenziell. Wir haben es alle schon erlebt: Man ärgert sich, wenn man mit zusammengekniffenen Augen versucht, die schlecht lesbare oder zu kleine Schrift auf einer Website zu entziffern, sich der Text farblich nur schwer vom Hintergrund abhebt oder man sich auf dem Mobilgerät eine Website anschauen möchte, aber schliesslich genervt die Seite verlässt, weil sie nicht mobilfreundlich gestaltet ist oder nicht gut navigiert werden kann.
Während diese Probleme für uns nur eine kleine Unannehmlichkeit darstellen, können sie für Menschen mit Behinderung die Nutzung des Internets völlig einschränken.
Barrierefreiheit im Web bedeutet somit, dass sämtliche auf einer Website und auf mobilen Anwendungen (Apps) angebotenen Informationen und Funktionen für alle Besucher gleichermassen zugänglich sein müssen, unabhängig von ihrer jeweiligen körperlichen, geistigen oder technischen Situation. Dies gilt auch für extern abrufbare Daten, wie zum Beispiel PDF-, Word- und Excel-Dokumente.
Neues Gesetz in Liechtenstein
Seit 01. April 2024 ist in Liechtenstein die Gesetzesbestimmung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen (Apps) öffentlicher Stellen in Kraft getreten (siehe Anpassungen des Behindertengleichstellungsgesetzets (BGlG)). Im Detail werden die einheitlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit in einer harmonisierten EU-Norm festgehalten.
Als Massstab für die Barrierefreiheit gilt die harmonisierte Norm EN 301 349 v3.2.1 (2021-03). Im Webinhalte betreffenden Kapitel 9 stützt die harmonisierte Norm die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätslevel AA.
Die digitale Barrierefreiheit beinhaltet die folgenden vier Punkte nach WCAG 2.1:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen wahrgenommen werden können. Beispielsweise sollten Bilder immer mit alternativen Texten versehen sein, damit auch Sehbehinderte diese durch Screenreader erfassen können.
- Bedienbarkeit: Eine Webseite muss für jeden bedienbar sein. Das bedeutet unter anderem, dass die Navigation auch ohne Maus, also nur mit der Tastatur, möglich sein sollte.
- Verständlichkeit: Die Inhalte und die Bedienung einer Webseite sollten einfach und klar verständlich sein. Hierzu gehört auch, dass Text in einfacher Sprache geschrieben und gut strukturiert ist.
- Robustheit: Inhalte müssen zuverlässig funktionieren und von verschiedenen Technologien und Geräten gelesen werden können.
Diese Richtlinien stellen sicher, dass die Inhalte für so viele Menschen wie möglich zugänglich sind. Der Zugang zu Informationen ist gemäss UN-Behindertenrechtskonvention (völkerrechtlicher Vertrag, der am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde) ein Menschenrecht.
Vorteile auch für Menschen ohne Behinderung
Die digitale Barrierefreiheit bietet nicht nur Vorteile für Menschen mit Behinderungen, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung für alle. Hier sind einige Vorteile für Menschen ohne Behinderung:
- Situationsbedingte Einschränkung: Helles Sonnenlicht oder eine zu laute Umgebung, wo man den Ton nicht hören kann, können uns kurzfristig einschränken.
- Altersbedingte Einschränkungen: Im Alter verändern sich die Fähigkeiten der Menschen mehr oder weniger stark (Sehen, Hören, Beweglichkeit der Finger usw.).
- Vorübergehende Einschränkungen: Wie schnell man temporär eingeschränkt sein kann, erfährt man, wenn man zum Beispiel die Brille verliert oder sich den Arm bricht.
- Unterschiedliche Geräte: Je nachdem ob man ein Mobiltelefon, eine Smartwatch, Smart-TV oder ein anderes Gerät mit kleinerem Bildschirm nutzt, kann die Bedienbarkeit unterschiedlich stark eingeschränkt bzw. erschwert sein.
- Allgemein verbesserte Benutzerfreundlichkeit: Barrierefreie Websites sind oft klarer strukturiert und einfacher zu navigieren. Dies kommt allen Nutzern zugute, da sie leichter finden, was sie suchen.
- Bessere Lesbarkeit: Es werden meist grössere Schriftarten und kontrastreiche Farben eingesetzt, was die Lesbarkeit für alle erhöht, besonders in ungünstigen Lichtverhältnissen oder auf kleinen Bildschirmen.
Dies verdeutlicht die universelle Nützlichkeit von Barrierefreiheit im digitalen Bereich, die nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen zugutekommt, sondern auch Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen und Nutzungsszenarien.
Wer ist in erster Linie betroffen?
Die Umsetzung ist verpflichtend für alle Websites von Land, Gemeinden, selbständige oder unselbständige Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften. Schulen sind von dieser Regelung ausgenommen. Die betroffenen Stellen in Liechtenstein sind bereits schriftlich vom Amt für Soziale Dienste informiert worden.
Was ist zu tun?
Alle betroffenen Websites müssen die Anforderungen der Barrierefreiheit bis spätestens 01. April 2026 erfüllen.
Internet für alle - was wir bieten
Wir von Sitewalk, im Speziellen Daniel Preite und Marietta Weidinger, haben ein Paket entwickelt, in dem wir als ersten Schritt eine Analyse der derzeitigen Situation der Barrierefreiheit anbieten. In diesem Audit kommt ein Tool zum Einsatz, das alle nicht erfüllten Punkte aufzeigt. In weiterer Folge werden diese beanstandeten Barrierefreiheits-Mängel durch uns behoben. Ein zweiter Audit garantiert schliesslich, dass die mindestens erforderliche Konformitätsstufe AA des WCAG-Standards erfüllt ist. Im Anschluss wird die finale Barrierefreiheitserklärung nach Vorgaben des Amtes für Soziale Dienste auf der Website integriert. Diese kann man auch schon im Vorfeld einfügen, um aufzuzeigen, dass am Thema Barrierefreiheit gearbeitet wird und Kontaktmöglichkeiten für auf der Website erkannte Barrieren zur Verfügung zu stellen. Sitewalk ist bezüglich der gewählten Lösungsstrateogie und der Umsetzung in direktem Austausch mit dem Amt für Soziale Dienste, um eine Umsetzung im Sinne des Gesetzes und dem für den Vollzug beauftragten Amt sicherzustellen.
Mit einer barrierefreien Website kann man auf Dauer mehr Menschen erreichen und somit die Zielgruppe erweitern. Insgesamt führt eine digitale Barrierefreiheit zu einer besseren, inklusiveren und effizienteren Online-Erfahrung für alle Nutzer, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen. Dies kann auch interessant sein für Firmen und Vereine, die nicht dazu verpflichtet sind, diese Norm einzuhalten. Bei Interesse könnt ihr gerne mit uns Kontakt aufnehmen.