Die Rechtsanwaltskammer ist zuständig für die Erteilung sämtlicher Bewilligungen gemäß dem Rechtsanwaltsgesetz. Ihr obliegt zudem die Wahrung der Ehre, des Ansehens und der Rechte wie auch die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltsstandes.
Die Rechtsanwaltskammer ist zuständig für die Erteilung sämtlicher Bewilligungen gemäß dem Rechtsanwaltsgesetz. Ihr obliegt zudem die Wahrung der Ehre, des Ansehens und der Rechte wie auch die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltsstandes.